Nutzungsbedingungen für das Wizards Play Network

Zuletzt aktualisiert: Samstag, 29. August 2023


Wizards of the Coast LLC („Wizards“) setzt sich dafür ein, Menschen durch ihre gemeinsame Freude am Spielen zusammenzubringen. Als Teil dieser Bemühung haben wir ein unterstützendes Programm erstellt: das Wizards Play Network (das „WPN“). Es wird keine Gebühr dafür erhoben, dem WPN beizutreten oder daran teilzunehmen, aber Ihr aktives Mitwirken und Ihre Zustimmung zu den folgenden WPN-Nutzungsbedingungen („WPN-Nutzungsbedingungen“) sind erforderlich. Indem Sie dem WPN beitreten, erkennen Sie an, dass das WPN als rein unterstützendes Programm keine Franchise- oder Geschäftsbeziehung begründet. Nichts in diesen WPN-Nutzungsbedingungen schließt aus, dass Sie die Produkte von Wizards verkaufen oder unsanktionierte Magic: The Gathering, Duel Masters oder Dungeons & Dragons Events veranstalten.

Für Ihre Teilnahme am WPN als Ladengeschäft (wie unten definiert) (hier als „WPN-Mitglied“ bezeichnet) gelten die Nutzungsbedingungen für das WPN.

Indem Sie diese Website aufrufen und/oder am WPN teilnehmen und WPN-Mitglied werden, erkennen Sie an und bestätigen, dass Sie die WPN-Nutzungsbedingungen gelesen sowie verstanden haben und anerkennen, dass diese für sie binden sind; darunter insbesondere die folgenden Bedingungen und Richtlinien, die durch Verweis einbezogen sind:

Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die WPN-Nutzungsbedingungen einhalten. Wizards kann nach eigenem Ermessen diese WPN-Nutzungsbedingungen mit oder ohne Vorankündigung revidieren, aktualisieren oder ändern. Wir empfehlen, die WPN-Nutzungsbedingungen gelegentlich erneut durchzulesen. Ihre fortgesetzte Teilnahme am WPN nach dem Veröffentlichen solcher Änderungen gilt als Einwilligung in diese Änderungen.

Nehmen Sie nicht am WPN teil, falls Sie mit irgendeinem Teil der WPN-Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Sie können Ihre Mitgliedschaft im WPN („WPN-Mitgliedschaft“) jederzeit widerrufen, indem Sie dem Verfahren in Abschnitt 13 folgen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Registrierung
  2. WPN-Orientierung
  3. WPN-Level
  4. WPN-Lizenz
  5. Verpflichtungen als WPN-Mitglied
  6. Einhaltung der Gesetze
  7. Amtsträger
  8. Anmelden, Verwaltung und Reporten von Events
  9. Werbung und Marketing
  10. Buy-a-Box-Programm
  11. Datenschutz und Werbung
  12.  
  13. Widerruf Ihrer WPN-Mitgliedschaft
  14. Kündigung
  15. Andere Rechtsmittel
  16. Zusicherungen und Gewährleistungen
  17. Verzichtserklärung
  18. Haftungsbeschränkung
  19. Entschädigung
  20. Datenschutz
  21. Allgemein

1. Registrierung. Um eine Mitgliedschaft im WPN zu beantragen, müssen Sie das Antragsverfahren hier abschließen und sämtliche zusätzliche Informationen bereitstellen, die Wizards angemessenerweise anfordert. Sie müssen in dem Land oder Gebiet, in dem sich Ihr Ladengeschäft befindet („Gebiet“), die Volljährigkeit erreicht haben. Ihr Ladengeschäft muss an dem in Abschnitt 2 dargelegten WPN-Orientierungsprogramm teilnehmen und es erfolgreich abschließen. Alle Daten, die Sie an Wizards weitergeben, müssen richtig und zutreffend sein. Während Ihrer Teilnahme am WPN sind Sie allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre WPN-Mitgliedschaftsdaten richtig und zutreffend sind. Unzutreffende Daten können zur Kündigung Ihrer WPN-Mitgliedschaft führen. Wizards behält sich das Recht vor, Ihre Bewerbung aus beliebigem, im alleinigen Ermessen von Wizards liegenden Grund anzunehmen oder abzulehnen.

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2. WPN-Orientierung. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses muss Ihr Ladengeschäft erfolgreich ein Orientierungsprogamm durchlaufen, das Sie über das WPN und seine Programme und Angebote informieren soll (das „WPN-Orientierungsprogramm“). Sobald Sie das WPN-Orientierungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, werden Sie für das WPN zugelassen. Wenn Sie nicht oder nicht erfolgreich am WPN-Orientierungsprogramm teilnehmen, wird Ihr Antrag abgelehnt.

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3. WPN-Level. Nach Aufnahme Ihres Ladengeschäfts ins WPN ist es erforderlich, dass dieses ein WPN-Mitgliedslevel („WPN-Mitgliedslevel“) erreicht und hält. Informationen zu jedem WPN-Status und die Anforderungen zur Aufrechterhaltung jedes WPN-Status finden Sie hier. Wenn Sie die Anforderungen Ihres WPN-Levels nicht erfüllen oder nicht aufrechterhalten, kann dies zu einer Herabstufung Ihres WPN-Levels und/oder einer Aussetzung oder Kündigung Ihrer Mitgliedschaft im WPN führen.

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4. WPN-Lizenz. Vorbehaltlich Ihrer Aufnahme in das WPN und Ihrer Einhaltung der WPN-Nutzungsbedingungen gewährt Wizards Ihnen das beschränkte, widerrufliche, nicht übertragbare, persönliche, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche Recht und die Lizenz: (a) von Wizards sanktionierte organisierte Spiel-Events einschließlich Turniere (einzeln: ein „Event“ und kollektiv „Events“) mit dem Wizards-eigenen Online-Tool zum Anmelden und Reporten (dem „Wizards Event Reporter“ oder „WER“) anzumelden und zu reporten; (b) das WPN-Logo in Ihrem Store und auf Ihrer Website auszustellen, um zu zeigen, dass Sie Mitglied im WPN sind; (c) auf WPN-Marketing-Materialien zuzugreifen, diese zu kopieren und auszustellen (einschließlich anwendbarer Marken und Illustrationen) in Verbindung mit der Werbung für Ihre Events und Wizards-Produkte und Store-Dekoration; und (d) sich als WPN-Mitglied auszuweisen (kollektiv: „Lizenziertes Eigentum“).

(a) Einschränkungen. Sie werden nicht: (i) das lizenzierte Eigentum, Wizards oder Hasbro, Inc., seine Partner- und Tochterunternehmen („Hasbro“) (einschließlich seiner verbundenen Marken und seines Eigentums) schädigen, beeinflussen, beeinträchtigen oder missbräuchlich verwenden, darunter insbesondere das Vorstehende mit obszönen, eindeutigen, gewalttätigen oder anderen unangemessenen Inhalten in Verbindung bringen, wie von Wizards nach eigenem Ermessen bestimmt, (ii) im Hinblick auf ein Produkt oder einen Dienst mit einer Illustration, einer anderen Darstellung, einem Namen oder einer Marke eine Handlung begehen, die möglicherweise zu Verwechslungen des lizenzierten Eigentums führen oder dieses verunglimpfen könnte, oder (iii) eine nicht autorisierte Verwendung des lizenzierten Eigentums zulassen.

(b) Goodwill. Sie erkennen den großen Wert des Goodwill an, der mit dem lizenzierten Eigentum verbunden ist. Aller Goodwill, der sich aus Ihrer Nutzung des lizenzierten Eigentums ergibt, kommt automatisch Wizards zugute, und das lizenzierte Eigentum ist im Bewusstsein der Allgemeinheit von sekundärer Bedeutung.

(c) Eigentum von Wizards. Sie erkennen hiermit an und stimmen zu, dass alle Rechte, Rechtsansprüche und jegliches Anrecht an und auf alles lizenzierte Eigentum, alle Patente, Urheberrechte, Marken, Datenbanken und anderes geistiges Eigentum, das Ihnen als WPN-Mitglied zur Verfügung gestellt wurde, ob registriert oder nicht registriert, ausschließlich Eigentum von Wizards ist. Sie willigen ein, die Eigentumsrechte von Wizards nicht zu beeinträchtigen, zu behindern, zu belasten oder auf andere Weise zu schädigen oder in Zweifel zu ziehen.

(d) Keine Übertragung. Sie versichern und stimmen zu, dass diese WPN-Nutzungsbedingungen als nicht-ausschließliche beschränkte Lizenz, nicht als Übertragung, von Wizards’ Rechten an dem lizenzierten Eigentum gelten, und dass Sie kein Recht an oder Anspruch auf das lizenzierte Eigentum oder damit in Verbindung gebrachte geistige Eigentumsrechte haben, außer in dem beschränkten Ausmaß der hier gewährten beschränkten Lizenz.

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5. Verpflichtungen als WPN-Mitglied. Als WPN-Mitglied halten Sie Folgendes ein und sind dafür verantwortlich:

(a) Professionelles Verhalten. Sie leiten Events sowie gegebenenfalls Ihr Ladengeschäft auf professionelle und sorgfältige Art und Weise, die den Ruf und den Goodwill von Wizards und das lizenzierte Eigentum vermehrt.

(b) Verantwortung für die Mitarbeiter. Sie stimmen zu, dass alle Personen und Unternehmen, die Sie beschäftigen, nutzen, mit denen sie zusammenarbeiten oder anderweitig vertraglich verbunden sind, um in Ihrem Ladengeschäft zu arbeiten, Dienstleistungen bereitzustellen oder bei der Durchführung von Events zu assistieren (kollektiv „Mitarbeiter“), diese WPN-Nutzungsbedingungen sowie alle geltenden Gesetze (unten festgelegt) einhalten. Sie stimmen ebenso zu, alle Gesetze auf Bundes-, Staats- und kommunaler Ebene in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse einzuhalten, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern bestehen mögen. Sie stimmen außerdem zu, dass nichts in diesen WPN-Nutzungsbedingungen ein Arbeitsverhältnis zwischen Wizards und Ihren Mitarbeitern begründet. Sie bleiben allein verantwortlich für alle Aktivitäten Ihrer Mitarbeiter gemäß Ihrer WPN-Mitgliedschaft. Um Spieler aller Altersgruppen zu schützen, stimmen Sie zu, im Rahmen des geltenden Rechts den Hintergrund ihrer Angestellten zu überprüfen, sowie aller anderen, mit denen sie zusammenarbeiten und die mit der Öffentlichkeit interagieren, um Ihren in Abschnitt 16 festgelegten Verpflichtungen nachzukommen.

(c) Rechtswidrige Handlungen. Sie ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um rechtswidrige oder auf andere Weise unangemessene Handlungen in oder in Verbindung mit Ihrem Ladengeschäft oder bei Events zu verhindern.

(d) Events. Sie dürfen keine betrügerischen Events planen, durchführen oder reporten. Ihre Events müssen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern durchgeführt werden.

(e) Event-Veranstaltungsorte. Alle Events müssen in Ihrem Ladengeschäft oder an Veranstaltungsorten stattfinden, die vorab gebilligt, öffentlich zugänglich und für alle Altersklassen geeignet sind sowie sauber, sicher, ausreichend beleuchtet und angemessen klimatisiert sind und allen relevanten Zugänglichkeits-, Sicherheits-, Gebäude-, Brand- und Gesundheitsschutzvorschriften entsprechen. Wizards behält sich das Recht vor, Veranstaltungsorte nach eigenem Ermessen abzulehnen. Falls nicht mit Wizards anders vereinbart, dürfen Sie ein Event nicht in einem anderen Ladengeschäft veranstalten.

(f) Nutzung von Marketing-Materialien. Sie benutzen Wizards-Marketing-Materialien, die Wizards oder von Wizards autorisierte Distributoren bereitstellen, ausschließlich in Zusammenhang mit den Events, Wizards-Produkten und der Ladengeschäft-Dekoration und in Übereinstimmung mit der Richtlinie für Marketing-Materialien des Wizards Play Network. Sämtliche Werbemaßnahmen und Promotionen für Ihr Ladengeschäft oder Ihre Events müssen eindeutig und wahrheitsgemäß sein und den Gesetzen entsprechen, die für Ihren Standort oder Ihr Gebiet gelten.

(g) Ladengeschäft. Ein Ladengeschäft ist ein seriöses Geschäftslokal mit allen Autorisationen und/oder Lizenzen, die gemäß den lokalen Gesetzen und/oder Verwaltungsvorschriften erforderlich sind, für den regulären Betrieb eines Handelsbetriebes in dem Gebiet, das regelmäßig und durchgehend mehrere Tage in der Woche zum Verkauf geöffnet ist und vor Ort versiegelte Wizards-Produkte an Kunden verkauft. Ein Ladengeschäft muss über eine permanent angebrachte Kennzeichnung, eine eigene Telefonleitung für das Geschäft, einen Internetdienst, eine gültige E-Mail-Adresse, angemessen bequeme Sitzgelegenheiten, Toiletten in der Nähe und eine freundliche und angemessene Atmosphäre für Kunden jeden Alters verfügen. Als WPN-Mitglied gewährleisten Sie, dass Ihr Ladengeschäft sauber, sicher, ausreichend beleuchtet sowie angemessen klimatisiert ist und allen geltenden Sicherheits-, Brandschutz-, Gebäude- und Gesundheitsschutzvorschriften und allen lokalen Vorschriften entspricht.

(h) Verhaltensregeln. Sie halten sich an die WPN-Verhaltensregeln und stimmen zu, in ihrem Ladengeschäft und/oder Ihren Event-Veranstaltungsorten gelegentlich die von Wizards festgelegten Spieler- und Community-Richtlinien zur Schau stellen.

(i) Produkte, die geistige Urheberrechte verletzen. Sie lassen nicht zu, dass Produkte, die geistige Urheberrechte von Wizards verletzen, in Ihrem Ladengeschäft oder bei Ihrem Event verkauft oder getauscht werden, und Sie werden Wizards unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn Sie wissen oder vermuten, dass solche die geistigen Urheberrechte verletzenden Produkte in Ihrem Ladengeschäft verkauft oder getauscht werden.

(j) Proxy-Karten. Ladengeschäfte dürfen „Proxy-Karten“ zu ihren Events nur zulassen, soweit dies in den aktuellen offiziellen Magic-Turnierregeln festgelegt ist. Eine Proxy-Karte ist eine Karte, die ein Judge bei einem Event ausgegeben hat, um eine Karte zu ersetzen, die beim Spielen bei diesem Event beschädigt wurde, und sie darf nur für die Dauer dieses Events benutzt werden. 

(k) Gefälschte Karten. Gefälschte Karten sind unautorisierte Reproduktionen von echten Wizards-Karten. Gefälschte Karten sind von Wizards streng verboten. WPN-Mitgliedern, die wissentlich gefälschte Karten herstellen, importieren, benutzen oder vertreiben (oder dies Dritten ermöglichen), wird die WPN-Mitgliedschaft unverzüglich gekündigt. Wizards behält sich alle gesetzlichen und billigkeitsrechtlichen Rechte vor, Personen, die an der Herstellung, dem Import oder dem Vertrieb gefälschter Karten beteiligt sind, strafrechtlich verfolgen zu lassen.

(l) Testlauf-Karten. Eine Testlauf-Karte ist meist ein einfaches Hilfsmittel, auf das mit einem Marker der Name einer anderen Karte geschrieben wurde. Testlauf-Karten sind keine Reproduktionen authentischer Wizards-Produkte und werden von Spielern zur persönlichen und nicht-kommerziellen Nutzung erstellt, um Deck-Konzepte zu testen. Die Nutzung von Testlauf-Karten ist innerhalb von Ladengeschäften nur zur nicht-kommerziellen Nutzung bei nicht sanktionierten Events gestattet.

(m) Produkte des Grauen Marktes. Als Mitglied des WPN erklären Sie sich einverstanden, in Ihrem Ladengeschäft oder bei Ihrem Event keine Produkte des Grauen Marktes zu verkaufen oder deren Verkauf oder Tausch zuzulassen, und Sie willigen ein, sich nicht an Aktivitäten des Grauen Marktes zu beteiligen, bei denen Wizards-Produkte verwendet werden. „Produkte des Grauen Marktes“ bezeichnet Produkte, die gegen die geistigen Eigentumsrechte von Wizards verstoßen. Sie benachrichtigen Wizards unverzüglich bei Kenntnis von oder Verdacht auf einen Verkauf oder Tausch von Produkten des Grauen Marktes in Ihrem Ladengeschäft oder bei Ihren Events.

(n) Zugangsdaten. Sie geben Ihre Zugangsdaten an niemanden weiter und lassen nicht zu, dass jemand anderes Ihre Zugangsdaten verwendet, und Sie benachrichtigen Wizards unverzüglich, wenn Sie Kenntnis von oder den Verdacht auf die nicht autorisierte Nutzung Ihrer Zugangsdaten haben. Sie sind voll verantwortlich und haftbar für alle Aktivitäten, die über Ihre Zugangsdaten erfolgen.

(o) Inaktivität. Ihre WPN-Mitgliedschaft wird gekündigt, wenn Sie über einen Zeitraum von sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen kein Event planen, selbst wenn Sie einen WPN-Status eingehalten und aufrechterhalten haben.

(p) Untersuchungen. Als WPN-Mitglied erkennen Sie ausdrücklich an und stimmen zu, dass Ihre Teilnahme durch Wizards geprüft werden kann. Sie sind damit einverstanden, bei allen Untersuchungen zu tatsächlichen oder angeblichen Verstößen gegen die WPN-Nutzungsbedingungen, die WPN-Verhaltensregeln, die Programmbedingungen oder andere anwendbare Wizards-Richtlinien durch Wizards zu kooperieren.

(q) Verkaufsdaten.  Sie bieten Kunden keine Produkte von Wizards vor den von Wizards angegebenen Erstverkaufsdaten dieser Produkte an. 

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6. Einhaltung von Gesetzen. Als WPN-Mitglied erklären Sie sich einverstanden, alle geltenden Gesetze, Auflagen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln, Bedingungen und andere behördliche Anforderungen einzuhalten, die für Sie, Ihr Ladengeschäft, Ihre Mitarbeiter und Ihre Events gelten, darunter insbesondere solche zu Marketing und Werbung, Beschäftigung, Mitarbeiterbezahlung, Steuern, Gehältern und Stunden, Arbeit, Daten und Datenschutz, Verbraucherschutzrechten, Diskriminierung und Zugänglichkeit („Geltendes Recht“). Sie zahlen alle erforderlichen Steuern und holen alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen von allen Regierungsbehörden ein, die zur Durchführung Ihrer Events nötig sind.

7. Amtsträger. Sie erklären sich einverstanden, dass Sie in Verbindung mit Ihrer WPN-Mitgliedschaft nicht, weder direkt noch indirekt:

(a) Geld, Geschenke oder andere Dinge von Wert Personen anbieten, zahlen, versprechen zu zahlen oder die Zahlung autorisieren, die Amtsträger, Vertreter, Angestellte oder Repräsentanten einer Regierung oder Kandidaten für ein politisches Amt oder ein Amt einer politischen Partei sind, oder anderen Personen, bei denen Sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass der gesamte oder ein Teil dieses Geldes, Geschenkes oder Wertgegenstandes Vorstehenden direkt oder indirekt angeboten, gegeben oder versprochen wird;

(b) einer Person, die für Wizards oder Hasbro arbeitet oder von diesen beschäftigt wird, einen finanziellen oder anderen Gewinn versprechen oder bereitstellen, um (i) diese Person dazu zu bringen, eine relevante Funktion oder Aktivität nicht angemessen auszuführen, oder (ii) diese Person für die nicht angemessene Ausführung einer relevanten Funktion oder Tätigkeit zu belohnen; oder

(c) einen finanziellen oder anderen Gewinn als Anreiz oder Belohnung für eine nicht angemessene Ausführung einer relevanten Funktion oder Aktivität in Verbindung mit Ihrer WPN-Mitgliedschaft anfordern, anzunehmen einwilligen oder annehmen.

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8. Anmelden, Durchführen und Reporten von Events. Von Wizards sanktionierte Spiel-Events können von Ladengeschäften organisiert werden. Als WPN-Mitglied übernehmen Sie die volle Verantwortung für das Anmelden, Marketing, Durchführen, Reporten und die Organisation Ihrer Events, darunter insbesondere alle damit verbundenen KostenSie nutzen den WER wie von Wizards festgelegt zur Anmeldung und Registrierung von Events, zur Erstellung von Matchpaarungen und das Reporten von Verhalten und Events sowie Bestellung von Materialien zur Unterstützung von Events und Werbeaktionen. Sie erklären sich ausdrücklich mit Folgendem einverstanden:

(a) Anmelden von Events. Sie werden die Anmeldung jeglicher vorgeschlagener Events entsprechend den in der Event-Bewerbung dargelegten geltenden Richtlinien durchführen. Alle Informationen, die Sie in der Anmeldung aufgeführt haben, müssen wahrheitsgetreu, vollständig und zutreffend sein. Wizards behält sich das Recht vor, Bewerber aus beliebigen, im alleinigen Ermessen von Wizards liegenden Gründen abzulehnen.

(b) Durchführen von Events. Sie werden zu jedem Zeitpunkt sämtliche für das angemeldete Event geltende Auflagen erfüllen. Je nach Event-Typ gelten unterschiedliche Anforderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Produkttypen, Datumsvorgaben und Spielformat. Sie stellen sicher, dass Events diesen WPN-Nutzungsbedingungen, WPN-Verhaltensregeln und allen anderen von Wizards festgelegten Bestimmungen, Verhaltensregeln, offiziellen Regeln zu Organized Play sowie Turnieren und Verfahren entsprechen.

(c) Events reporten. Innerhalb von sechsundneunzig (96) Stunden nach Ende eines Events müssen die Event-Ergebnisse über den WER an Wizards übermittelt werden. Sie melden alle Vorfälle von Bedeutung, die gegen diese WPN-Nutzungsbedingungen, die WPN-Verhaltensregeln und alle offiziellen Regeln zu Organized Play und Turnieren verstoßen, dem WPN-Supportteam.

(d) Spielerdaten. Der WER darf ausschließlich für die folgenden Zwecke benutzt werden: die Anmeldung und Registrierung von Events, die Erstellung von Matchpaarungen und das Reporten von Verhalten und Events sowie die Bestellung von Material zur Unterstützung von Events und Werbeaktionen. Ausschließlich zu diesem Zweck erhalten Sie begrenzten Zugriff auf persönliche Daten von Spielern, die die Durchführung von Events erleichtern, einschließlich Vornamen, Nachnamen und Herkunftsland/-region. Der Zugriff auf diese persönlichen Daten und die Nutzung derselben ist ausschließlich für den Zweck gestattet, die Durchführung von Events zu erleichtern. Sie nehmen das Folgende ausdrücklich zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden: Sie werden nicht zu irgendeinem anderen Zweck auf diese persönlichen Daten zugreifen oder diese nutzen als für die Durchführung von Events, und Sie werden solche persönlichen Informationen nicht kopieren, übermitteln, verkaufen, teilen, posten, übertragen oder anderweitig an Dritte weitergeben. Zurück zum Anfang

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9. Werbung und Marketing. Die Werbung und das Marketing für Events unterliegt Ihrer alleinigen Verantwortung. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass Wizards kein Sponsor Ihrer Events ist und dass Sie nichts tun werden, um ein solches Sponsoring zu implizieren oder anzudeuten. Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre gesamten Werbematerialien und Aktivitäten den geltenden lokalen, staatlichen, Bundes- und Landesgesetzen, -regeln und -vorschriften entsprechen. Wizards wird auf dem Grundsatz von Treu und Glauben angemeldete Events in seine Website-Kalender und Event-Locator („Event-Locator“) aufnehmen, unter der Voraussetzung, dass Wizards aus einem beliebigen Grund und in eigenem Ermessen entscheiden kann, Ihre Events nicht in seine Website-Kalender oder seinen Event-Locator aufzunehmen, und Ihnen gegenüber in keiner Form für Versäumnisse bei der Aufnahme dieser Events auf die Website oder in den Event-Locator haftbar zu machen ist.

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10. Buy-a-Box-Programm. WPN-Mitglieder nehmen automatisch an Wizards’ „Buy-a-Box“-Programm („„Buy-a-Box“-Programm“) für jedes Release eines Magic: The Gathering Sammelkartenspiel-Sets teil. Informationen zu den Richtlinien des „Buy-a-Box“-Programms finden Sie hier. Ladengeschäfte sind verantwortlich für das Einholen von Genehmigungen und die Einhaltung von Anforderungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften für die Durchführung des Buy-a-Box-Programms.   

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11. Datenschutz und Werbung.

(a) Werberechte. Sie gewähren Wizards das Recht, Ihren Namen, Ihr Abbild, Ihre Stimme, Ihr Foto, Ihren Geschäftsnamen, die Logos, Bilder und Unternehmensdaten Ihres Ladengeschäftes sowie fotografische und audiovisuelle Aufnahmen Ihrer Events für seine Werbe-, Promotion-, Geschäfts- und Informationsmaterialien zu nutzen. Hiermit verzichten Sie auf das Recht auf eine zusätzliche Vergütung oder Gegenleistung im Hinblick auf eine solche Nutzung. Diese Autorisierung gilt weltweit, nicht exklusiv und für die Dauer Ihrer Teilnahme am WPN. Wenn Sie die hierin aufgeführte Autorisierung zurückziehen, darf Wizards Ihre WPN-Mitgliedschaft kündigen.

(b) Weitergabe Ihrer Daten. Sie verstehen und erklären sich einverstanden, dass, indem Sie sich registrieren und Events anmelden, Ihr Name, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Anschrift und (ggf.) die Unternehmensdaten Ihres Ladengeschäftes an Kunden und andere Dritte zu Zwecken des Marketings und der Werbung für Ihre Events sowie der Marktforschung und Zufriedenheitsstudien über das WPN, die Produkte von Wizards und Events des Organized Play weitergegeben werden können.

(c) Empfang von Mitteilungen. Während Sie WPN-Mitglied sind, willigen Sie ein, alle Formen der Kommunikation von Wizards in Bezug auf das WPN, Ihre WPN-Mitgliedschaft und die Produkte oder Dienste von Wizards zu empfangen. Wenn Sie irgendeine Form der Kommunikation von Wizards abbestellen, darf Wizards Ihre WPN-Mitgliedschaft kündigen.

12. Datenverarbeitung.

(a) Persönliche Daten. Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass Wizards während oder in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des WPN persönliche Daten von Spielern und anderen Personen verarbeitet. Sie beauftragen Wizards hiermit, alle persönlichen Daten zu verarbeiten, die Sie Wizards übermitteln („Persönliche Daten“), um Ihnen das WPN bereitstellen zu können. Wenn Wizards diese Anweisungen befolgt, sind Sie der Controller und Wizards ist der Verarbeiter, der in Ihrem Auftrag persönliche Daten verarbeitet. Unter gewissen Umständen wirkt Wizards ebenfalls als Controller. Beispielsweise kann Wizards persönliche Daten verarbeiten und sammeln, um das WPN und andere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, unter anderem, um persönliche Daten von Spielern über den WER anderen Mitgliedern des WPN zugänglich zu machen. Sie stehen Verantwortlich und garantieren, dass keinerlei persönliche Daten auf eine Weise gesammelt, gespeichert oder zu uns übermittelt wurde, die gegen Gesetze, Vorschriften oder Vertragsbedingungen verstoßen, die für Sie zutreffen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der persönlichen Daten und der Art und Weise, auf die Sie selbige erhalten haben.

(b) Dienstleister. Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass Wizards während oder in Zusammenhang mit der Nutzung des WPN dritte Dienstleistungsanbieter beauftragen kann. Wizards schließt mit allen dritten Dienstleistungsanbietern schriftliche Verträge, in welchen Datenschutzverpflichtungen enthalten sind, die in Bezug auf Schutz persönlicher Daten, die für die Dienstleitungen des Drittanbieters benötigt werden, mindestens so viel Schutz bieten wie die in Abschnitt 12 dieses Vertrags festgelegten.

(c) Sicherheit. Wizards ergreift zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Unversehrtheit persönlicher Daten angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (unter Anderem zum Schutz vor unerlaubter oder gesetzeswidriger Verarbeitung, versehentlicher oder gesetzeswidriger Vernichtung, Verlust, Änderung oder Beschädigung, unerlaubter Veröffentlichung oder unerlaubtem Zugriff auf persönliche Daten). Wizards überwacht regelmäßig die Einhaltung dieser Maßnahmen und wird entsprechend diesen WPN-Nutzungsbedingungen die Sicherheitsvorkehrungen der betreffenden Dienstleistungen während der Bereitstellung des WPN nicht reduzieren. Wizards stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung betrauten Personen auf Vertraulichkeit bedacht sind oder unter angemessener gesetzlicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit stehen.

(d) Wizards unterhält Richtlinien und Prozeduren zum Sicherheitsvorfallmanagement und setzt Sie unverzüglich in Kenntnis über versehentliche oder gesetzeswidrige Zerstörung, Verlust, Änderung, unerlaubte Veröffentlichung oder unerlaubten Zugriff auf von Wizards oder einem seiner Unterauftragsverarbeiter übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete persönliche Daten, auf die Wizards aufmerksam wird (ein „Datenvorfall“). Wizards betreibt angemessenen Aufwand, die Ursache solcher Datenvorfälle aufzuklären und ergreift Maßnahmen, die Wizards notwendig und angemessen erscheinen, um die Ursache solch eines Datenvorfalls zu beheben, in dem Ausmaß, wie es in Wizards Macht steht. Die hier festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für Vorfälle, die von Ihnen verursacht werden.

(e) Rückgabe und Löschung. Auf Ihren schriftliche Anfrage hin gibt Wizards alle schriftlichen Daten zurück oder löscht diese, außer in dem Fall, dass Wizards als Controller tätig ist. Wizards behält sich vor, solche Anfragen abzulehnen, sofern die Rückgabe oder Löschung solcher persönlichen Daten gegen geltendes Gesetz verstoßen würde oder in Fällen, in denen Wizards diese persönlichen Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen behalten muss, um seine Rechte oder die eines Dritten zu schützen oder falls dies von Wizards zur Verarbeitung benötigt wird, entsprechend einem von Wizards belegten berechtigten Interesse.

(f) Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass persönliche Daten in den USA und anderen Ländern gespeichert und verarbeitet werden, in denen Wizards oder deren Geschäftspartner Einrichtungen besitzen. Sofern Ihre Nutzung des WPN sich auf persönliche Daten bezieht, die von außerhalb der USA stammen: (i) nehmen Sie zur Kenntnis und stimmen zu, dass die persönlichen Daten aus ihrem Ursprungsland überführt werden; (ii) stellen Sie sicher, dass alle notwendige Mitteilungen an und Einwilligung(en) von Personen für die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch Wizards und die Übermittlung der persönlichen Daten aus ihrem Ursprungsland vorliegen; und (iii) halten sich an alle Datenschutzgesetze, die für solche persönlichen Daten gelten. Sofern persönliche Daten aus einem Land der Europäischen Union („EU“) erhalten wurden, stimmen Sie und Wizards hiermit zu, sich an die Standardvertragsklauseln für Controller und Verarbeiter zu halten, die im Nachtrag zur Datenübermittlung festgelegt sind.

(g) DSGVO. Sofern Ihre Nutzung des WPN die Verarbeitung von persönlichen Daten von Datensubjekten durch Wizards einschließt, welche sich innerhalb der EU befinden oder die unter die EU-Verordnung 2016/679 fallen, gilt ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung, zusammen mit Regeln oder Vorschriften, die von entsprechenden Aufsichtsbehörden erlassen wurden („DSGVO“), wenn Wizards als Verarbeiter wirkt (und nicht, wenn Wizards als Controller wirkt). Worte und Ausdrücke haben weitestgehend die Bedeutungen, die ihnen in der DSGVO zugewiesen werden.

i. Wizards verarbeitet persönliche Daten gemäß Ihrer Anweisungen und entsprechend den Anforderungen der DSGVO, die direkt für die Bereitstellung des WPN durch Wizards gelten. Es gelten die folgenden Bestimmungen („Bestimmungen“):

a. Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung des WPN an Sie, gemäß dieser WPN-Nutzungsbedingungen. Wizards kann persönliche Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten: (1) Verarbeitung entsprechend der Bedingungen des WPN; und (2) Verarbeitung zur Erfüllung anderer angemessener Anweisungen durch Sie (z.B. Per E-Mail), in Fällen, in denen solche Anweisungen diesen WPN-Nutzungsbedingungen entsprechen.

b. Die Dauer des Verarbeitung entspricht der Dauer dieser WPN-Nutzungsbedingungen, außer in solchen Fällen, in denen geltendes Gesetz dies anders erfordert, entweder als gesetzliche Verpflichtung oder für Wizards, um seine Rechte oder die von Dritten zu schützen oder als Anforderung von Wizards, um aufgrund eines berechtigten Interesses weiterhin persönliche Daten zu verarbeiten.

c. Die Kategorien von Datensubjekten, deren persönliche Daten Wizard verarbeitet werden von Ihnen nach eigenem Ermessen festgelegt und kontrolliert, wozu unter anderem Ihre Angestellten und Spieler zählen können.

d. Die Arten von persönlichen Daten, die von Wizards verarbeitet werden, werden von Ihnen nach eigenem Ermessen festgelegt und kontrolliert, wozu unter anderem Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Username, Passwort und IP-Adresse zählen können.

ii. Wizards verarbeitet persönliche Daten nur gemäß dokumentierter Anweisungen von Ihnen und gemäß den oben genannten Bestimmungen, außer in solchen Fällen, in denen für Wizards geltendes Gesetz dies anders erfordert; in solch einem Fall informiert Wizards Sie über diese gesetzliche Verpflichtung, bevor persönliche Daten verarbeitet werden, es sei denn, dieses Gesetz verbietet eine solche Angabe aufgrund wichtiger Gründe von öffentlichem Interesse. Diese WPN-Nutzungsbedingungen beinhalten Ihre vollständigen und endgültigen Anweisungen und alle zusätzlichen oder anderweitigen Anweisungen müssen separat vereinbart werden.

iii. Wizards teilt Ihnen in gesetzlich zulässigen Umfang mit, wenn Wizards eine Anforderung von einem Datensubjekt erhält, dessen Zugriffsrecht, Nachbesserungsrecht, Recht auf Verarbeitungseinschränkung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen Verarbeitung oder dessen Recht geltend macht, keinen automatischen Entscheidungsprozessen unterworfen zu sein („Datensubjektanforderung“). Je nach Art der Verarbeitung unterstützt Wizards Sie nach Möglichkeit bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen, auf eine Datensubjektanforderung zu reagieren. Zusätzlich unternimmt Wizards in dem Fall, dass Sie in Ihrer Nutzung des WPN keine Möglichkeit besitzen, eine Datensubjektanforderung zu behandeln, auf schriftliche Anfrage hin kommerziell angemessene Bemühungen, Sie bei der Behandlung einer solchen Datensubjektanforderung zu unterstützen, insofern dies für Wizards gesetzlich zulässig ist und die Beantwortung einer solchen Datensubjektanforderung durch geltendes Gesetz erforderlich ist. Sie sind in gesetzlich zulässigen Umfang verantwortlich für alle Kosten, die aus der Bereitstellung solcher Unterstützung durch Wizards anfallen. Bitte beachten Sie, dass Wizards eine Datensubjektanforderung nicht erfüllen kann, wo dies gegen für Wizards geltendes Gesetz verstoßen würde, Wizards Möglichkeit beeinträchtigen würde, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, seine Rechte oder die von Dritten zu schützen oder Wizards hindern würde weiterhin persönliche Daten zu verarbeiten, bei denen berechtigte Interesse besteht.

iv. Sie geben Wizards hiermit schriftlich die Erlaubnis, im Zusammenhang mit diesen WPN-Nutzungsbedingungen mit Unterauftragsverarbeitern zusammenzuarbeiten. Wizards macht Ihnen auf schriftliche Anfrage eine aktuelle Liste von Unterauftragsverarbeiter für das WPN zugänglich. Sie können auch schriftlich Anfrage stellen, dass Wizards Sie über jeden neuen Unterauftragsverarbeiter informiert. Falls Sie eine solche schriftliche Anfrage stellen, informiert Wizards Sie über neue Unterauftragsverarbeiter, bevor diese ermächtigt werden, im Zusammenhang mit der Bereitstellung des WPN an Sie persönliche Daten zu verarbeiten. Sie können Einspruch gegen die Nutzung eines neuen Unterauftragsverarbeiters erheben, indem Sie Wizards innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach der Mitteilung durch Wizards schriftlich benachrichtigen. Falls Sie gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter Einspruch erheben, bemüht sich Wizards im Rahmen des Möglichen, Ihnen eine Änderung des WPN zugänglich zu machen oder eine kommerziell angemessene Änderung Ihrer Konfiguration oder Nutzung des WPN zu empfehlen, um die Verarbeitung von persönlichen Daten durch die abgelehnten Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden. Falls es Wizards nicht möglich sein sollte, innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der dreißig (30) Tage nicht überschreitet, eine solche Änderung zugänglich zu machen, besteht Ihr einziger Regress darin, die Dienstleistungen von Wizards nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Wizards ist im Sinne dieser WPN-Nutzungsbedingungen im selben Maße verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter, als würde Wizards selbst die Dienstleistungen jedes Unterauftragsverarbeiters erbringen.

v. Auf Ihre schriftliche Anfrage hin, macht Wizards Ihnen in angemessenen Zeitabständen und nach Treffen zusätzlicher Diskretionsvereinbarungen eine Kopie des aktuellsten Kontrolle der Drittanbieter zugänglich, hinsichtlich deren Datenschutzverfahren.

vi. Auf Ihre schriftliche Anforderung bietet Wizards Ihnen angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung, die nötig ist, um Ihre Verpflichtungen unter der DSGVO zu erfüllen, um in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des WPN eine Datenschutz-Auswirkungseinschätzung durchzuführen, in einem Ausmaß, zu dem Sie andernfalls keine erforderlichen Informationen besitzen und in einem Ausmaß, wie es Wizards möglich ist. Wizards bietet Ihnen angemessene Unterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit oder vorherigen Absprache mit den Aufsichtsbehörden in Ausführung ihrer Tätigkeiten bei der Durchführung einer Datenschutz-Auswirkungseinschätzung, in dem Ausmaß, wie dies von der DSGVO gefordert wird.

13. Widerruf Ihrer WPN-Mitgliedschaft. Sie haben das Recht, Ihre WPN-Mitgliedschaft jederzeit durch eine Mitteilung an das WPN-Supportteam zu widerrufen.

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14. Kündigung. Wizards kann Ihre WPN-Mitgliedschaft jederzeit mit oder ohne Begründung kündigen: (a) neunzig (90) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung (für diesen Zweck reicht eine E-Mail an die Adresse Ihres WPN-Accounts); oder (b) unmittelbar durch schriftliche Mitteilung (für diesen Zweck reicht eine E-Mail an die Adresse Ihres WPN-Accounts), nachdem eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist: (i) Sie haben nach Wizards’ alleinigem Ermessen gegen diese WPN-Benutzungsbedingungen, die WPN-Verhaltensregeln oder andere veröffentlichte Richtlinien oder Verfahren von Wizards verstoßen oder (ii) Sie legen ein Verhalten an den Tag, welches die Marken von Wizards oder seine Produkte beschädigt, herabsetzt oder verunglimpft. Wizards erklärt sich ausdrücklich einverstanden, im Falle einer Kündigung Ihrer WPN-Mitgliedschaft auf seine jeweiligen Rechte und Verpflichtungen nach jeglichem geltenden Recht zu verzichten, soweit dieses Recht eine richterliche Entscheidung für die Kündigung erfordert.

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15. Weitere Rechtsmittel. Im Falle des Eintretens eines der Punkte in Abschnitt 14(a) bis (b)(ii) kann Wizards jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung und Haftung Ihnen gegenüber zu beliebigen der im Folgenden aufgeführten Rechtsmittel greifen: (a) jedes Ihrer angemeldeten Events absagen oder verändern; (b) es ablehnen, Ihre künftigen Events oder Standorte zu sanktionieren, oder (c) vorübergehend Ihre WPN-Mitgliedschaft aufheben oder Ihren WPN-Status herabstufen.

Wizards kann seine Maßnahmen (aber nicht den Grund für das Ergreifen dieser Maßnahmen) Dritten und Kunden mitteilen. Sie verstehen und bestätigen, dass Ihre WPN-Mitgliedschaft keinen finanziellen Wert für Sie hat und dass Sie keine Rechte, finanziell oder anders geartet, auf Merkmale, Inhalte oder Programme des WPN haben. Sie erklären ausdrücklich und stimmen zu, dass Wizards Ihnen gegenüber nicht haftbar ist für die Kündigung Ihrer WPN-Mitgliedschaft oder für das Beenden, Modifizieren, Ändern oder Kündigen von Teilen oder des gesamten WPN.

Alle in diesem Abschnitt 15 dargelegten Rechtsmittel stehen Wizards zusätzlich, nicht anstelle, seiner Rechte zur Kündigung und anderen verfügbaren Rechtsmitteln nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zu.

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16. Zusicherungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen. Sie garantieren und erklären gegenüber Wizards, dass: (a) Sie alle Rechte und Befugnisse besitzen, diese Vereinbarung abzuschließen, diese WPN-Nutzungsbedingungen zu akzeptieren und dass alle Informationen, die Sie Wizards geben, wahrheitsgemäß, vollständig und zutreffend sind; (b) Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich Ihrer Mitarbeiter, Ihres Ladengeschäftes und der Events einhalten werden, darunter insbesondere die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen Dritter zum Durchführen von Events; (c) Sie ungeachtet in diesen WPN-Benutzungsbedingungen enthaltener Aussagen verantwortlich sind und bleiben für alle Verpflichtungen und Haftungen in Verbindung mit Ihren Mitarbeitern, Ihrem Ladengeschäft und Events; und (d) für den Fall, dass dies nicht bereits von gültigem Gesetz vorweggenommen wird, Sie keine Angestellten einstellen oder mit diesen zusammenarbeiten, die (i) in einem Verzeichnis für Sexualstraftäter (oder einem internationalen Entsprechung) eingetragen sind und/oder (ii) von einer zuständigen Gerichtsbarkeit wegen einer gewaltsamen Sexualstraftat gegen Kinder verurteilt wurden. Einige Gerichtsbarkeiten verbieten Nachforschungen zu Vorstrafen (Ihre Erfüllung örtlicher Gesetze stellt keinen Bruch der WPN-Nutzungsbedingungen dar); jedoch bleiben Sie allein verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihr Ladengeschäft und Ihre Events sicher für Spieler aller Altersgruppen sind.

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17. Haftungsausschluss. DAS WPN, SEINE PROGRAMME, ANGEBOTE, WERBEAKTIONEN, ZEICHEN, LOGOS UND DAS LIZENZIERTE EIGENTUM WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG, BEDINGUNG ODER GARANTIE (OB AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER ANDERE) JEGLICHER ART, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, GEWÄHRLEISTUNG WEGEN RECHTSMÄNGEL, GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE UND GEWÄHRLEISTUNG ZUM SCHUTZ DER RECHTE DRITTER.

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18. Haftungsbeschränkung. WEDER WIZARDS, NOCH SEINE MUTTER- ODER PARTNERUNTERNEHMEN, LIZENZGEBER ODER VERBUNDENE UNTERNEHMEN SIND IN IRGENDEINER WEISE IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR ERWARTETE ODER VERLORENE PROFITE, EINKOMMEN, DATEN, INHALTE, HARDWARE, SOFTWARE, VERLETZUNGEN, INFORMATIONEN ODER KONKRETE SCHÄDEN, VERSCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN (WIE AUCH IMMER ENTSTEHEND, DARUNTER INSBESONDERE AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAG, STRIKTE PRODUKTHAFTUNG ODER NACHLÄSSIGKEIT) ENTSTEHEND AUS ODER IN VERBINDUNG MIT IHRER TEILNAHME ALS WPN-MITGLIED ODER AN EINEM ANDEREN WIZARDS-PROGRAMM, DARUNTER INSBESONDERE EIGENTUMSBESCHÄDIGUNG UND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SCHADENSERSATZ FÜR KÖRPERVERLETZUNG, SELBST WENN WIZARDS, SEINE LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN SOWIE JEDES SEINER PARTNERUNTERNEHMEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER UND VERTRETER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER VERLUSTE INFORMIERT WAR. DIE GESAMTHAFTUNGSGRENZE VON WIZARDS, SEINEN LIZENZGEBERN UND LIEFERANTEN SOWIE JEDES SEINER JEWEILIGEN PARTNERUNTERNEHMEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER UND VERTRETER IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER IST BEGRENZT AUF 100 US-DOLLAR. SIE STIMMEN ZU, AUF DIE GEWÄHRUNG DES RECHTSSCHUTZES IN EQUITY ZU VERZICHTEN. DIES GILT AUCH (OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN) FÜR UNTERLASSUNGSANSPRÜCHE GEGEN WIZARDS, DESSEN LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN SOWIE JEDES SEINER PARTNERUNTERNEHMEN, SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER UND VERTRETER MIT DEM ZIEL, DIE BEDINGUNGEN HIERIN DURCHZUSETZEN. DIE OBIGEN BESTIMMUNGEN WERDEN WIZARDS UND/ODER SEINE LIZENZGEBER NICHT DARAN HINDERN, UNTERLASSUNGSANSPRÜCHE EINZUFORDERN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV FÜR ALLE KLAGEGRÜNDE ODER ANSPRÜCHE AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER. MANCHE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN DIE OBEN ANGEFÜHRTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT. DAHER GELTEN DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ODER NICHT ZUR GÄNZE.

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19. Entschädigung. SIE ERKLÄREN SICH EINVERSTANDEN, WIZARDS, DESSEN MUTTER-, TOCHTER- UND PARTNERUNTERNEHMEN, GEGENWÄRTIGE UND EHEMALIGE FÜHRUNGSKRÄFTE, VERTRETER UND MITARBEITER SCHAD- UND KLAGLOS ZU HALTEN VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN, KLAGEN, PROZESSEN, FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN, DARUNTER INSBESONDERE ANGEMESSENE ANWALTSKOSTEN, DIE VON DRITTEN ODER MITARBEITERN IN VERBINDUNG MIT IHRER TEILNAHME ALS WPN-MITGLIED ODER AN EINEM ANDEREN WIZARDS-PROGRAMM GELTEND GEMACHT WERDEN, DARUNTER INSBESONDERE BEI BETRUG, GEHALTS- ODER BESCHÄFTIGUNGSANSPRÜCHEN, FAHRLÄSSIGKEIT, PERSONENSCHADEN ODER TOD ODER DEM PERSÖNLICHKEITSRECHT. Sie kooperieren, soweit es angemessenerweise erforderlich ist, bei der Verteidigung gegen eventuelle Forderungen. Wizards behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten die alleinige Verteidigung und Regelung aller Angelegenheiten zu übernehmen, in denen sonst Sie entschädigungspflichtig sind, und Sie sind in keinem Fall befugt, ohne die schriftliche Genehmigung durch WIZARDS eine Einigung in einer Angelegenheit herbeizuführen.

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20. Datenschutz. Neben den in diesen WPN-Nutzungsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen finden Sie in unserer WPN-Datenschutzrichtlinie Hinweise dazu, wie Wizards beim Sammeln, Speichern, bei der Nutzung und der Weitergabe Ihrer Daten vorgeht.

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21. Allgemeines.

(a) Sprache; Auslegung. Für die Auslegung dieser WPN-Nutzungsbedingungen und aller damit zusammenhängenden Dokumente gilt die englische Version. Die Überschriften von Abschnitten oder Absätzen sind ausschließlich zur leichteren Bezugnahme gedacht und schränken die Auslegung weder ein, noch haben sie einen Einfluss auf diese.

(b) Rechtsmittel nach Billigkeit. Sie erkennen an, dass für Wizards ein irreparabler Schaden entsteht, wenn diese WPN-Nutzungsbedingungen nicht konsequent durchgesetzt werden. Daher erklären Sie sich einverstanden, dass Wizards zusätzlich zu jeglichen anderen Rechtsmitteln, die Wizards im Rahmen der WPN-Nutzungsbedingungen eingeräumt werden, bei Verstößen gegen diese WPN-Nutzungsbedingungen gesetzliche oder auf dem Billigkeitsrecht beruhende Rechtsmittel nutzen kann, und zwar ohne Erfordernis einer Verpflichtung, sonstigen Sicherheiten oder eines Schadensnachweises.

(c) Teilnichtigkeitsklausel; Keine Verzichtserklärung. Sollte irgendeine Klausel dieser WPN-Nutzungsbedingungen von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Klausel als davon trennbar und hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit jeglicher verbleibender Klauseln. Das Versäumnis, eine der Bestimmungen dieser WPN-Nutzungsbedingungen durchzusetzen oder jegliche unter diese WPN-Nutzungsbedingungen fallenden Rechte oder Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, stellt zu keiner Zeit einen Verzicht auf das Recht von Wizards dar, jegliche dieser Bestimmungen, Rechte oder Rechtsmittel geltend zu machen oder in Anspruch zu nehmen.

(d) Änderungen. Diese WPN-Nutzungsbedingungen können durch Wizards nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Benachrichtigung ergänzt oder geändert werden. Sollten zukünftige Änderungen dieser WPN-Nutzungsbedingungen für Sie nicht akzeptabel sein oder dazu führen, dass Sie gegen diese WPN-Nutzungsbedingungen verstoßen, kündigen Sie bitte Ihre WPN-Mitgliedschaft. Ihre fortgesetzte Teilnahme am WPN bedeutet, dass Sie alle derartigen Änderungen akzeptieren.

(e) Abtretungsverbot. Diese WPN-Nutzungsbedingungen und die darin gewährten Rechte gelten für Sie persönlich und dürfen nicht abgetreten werden, auch nicht, wenn Sie Ihr Unternehmen oder einen Teil Ihres Unternehmens übertragen oder vermieten. Wizards kann diese WPN-Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise an Dritte seiner Wahl übertragen oder abtreten.

(f) Höhere Gewalt. Wizards kann nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle verantwortlich gemacht werden, die durch Ursachen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs ausgelöst wurden. Dies schließt alle Ausfälle der hierin beschriebenen Leistungen mit ein, die auf unvorhergesehenen Umständen oder Ursachen beruhen, ohne darauf beschränkt zu sein. Hierzu zählen höhere Gewalt, Kriege, Zombie-Apokalypsen, Maßnahmen ziviler oder militärischer Exekutivorgane, Plan 9, Roboteraufstände, Phyrexianer-Übergriffe, Brände, Überflutungen, Unfälle, Eldrazi-Erwachen, Streiks, Aufstände oder Engpässe im Transportwesen, bei der Treibstoffversorgung, bei der Manaversorgung, bei der Energieversorgung, an Arbeitskräften oder an Materialien.

(g) Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit sowie Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen. Für diese WPN-Nutzungsbedingungen und Ihre Teilnahme am WPN gelten die Gesetze des Staates Washington, Vereinigte Staaten, ungeachtet seiner Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zu Verträgen für den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie bestätigen hiermit, sich ausschließlich der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des U.S. District Court des Western District von Washington, USA, zu unterwerfen, wenn es zu rechtlichen Forderungen kommt, die sich auf diese WPN-Nutzungsbedingungen und Ihre Teilnahme am WPN beziehen. Unter keinen Umständen können Sie Forderungen, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesen WPN-Nutzungsbedingungen oder Ihrer Teilnahme am WPN sowie anderen Arten des Austauschs mit Wizards anstoßen, wenn deren Anlass mehr als ein (1) Jahr zurückliegt.

(h) Verzicht auf eine Sammelklage. SIE STIMMEN ZU, DASS VERFAHREN ZUR GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN LÖSUNG ODER BESTREITUNG VON STREITIGKEITEN ALLEIN FÜR DEN EINZELFALL GELTEN UND DASS SIE NICHT VERSUCHEN WERDEN, EINE STREITIGKEIT ALS GRUPPENKLAGE, VERBANDSKLAGE, STELLVERTRETERKLAGE, ALS PRIVATPERSON ZUR DURCHSETZUNG EINES RECHTES FÜR DIE ALLGEMEINHEIT („PRIVATE ATTORNEY GENERAL ACTION“) ODER IN EINEM VERFAHREN ZU LÖSEN, BEI DEM SIE ALS VERTRETER HANDELN ODER HANDELN WOLLEN. SIE STIMMEN ZU, DASS KEIN VERFAHREN OHNE DIE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG VON IHNEN, WIZARDS UND ALLEN PARTEIEN EINES SOLCHEN VERFAHRENS MIT EINEM ANDEREN VERFAHREN VERBUNDEN, KONSOLIDIERT ODER KOMBINIERT WERDEN DARF.

 (i) Mitteilungen. Alle freiwilligen oder gemäß dieser WPN-Nutzungsbedingungen verpflichtenden Mitteilungen sind in schriftlicher Form an die folgende Postanschrift zu richten: Wizards of the Coast, ATTN: Retail Support, P.O. Box 707, Renton, Washington 98057-0707, USA.

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ALLE ANSEHEN

 

 

Nachtrag zur Datenübermittlung

Dieser Nachtrag zur Datenübermittlung („Nachtrag“) wird zwischen Wizards of the Coast LLC („Wizards“) und dem WPN-Mitglied abgeschlossen. Dieser Nachtrag enthält die Standardvertragsklauseln, die in Anhang 1 angefügt sind und ergänzt die Nutzungsbedingungen des Wizards Play Network, die unter https://wpn.wizards.com/de/nutzungsbedingungen-f%C3%BCr-das-wizards-play-network verfügbar sind (und gelegentlich aktualisiert werden), zwischen Wizards und dem WPN-Mitglied („WPN-Nutzungsbedingungen“).

 

 

 

Anhang 1

Standardvertragsklauseln (Verarbeiter)

Im Rahmen von Artikel 26 (2) der Richtlinie 95/46/EC für die Übermittlung persönlicher Daten zu Verarbeitern, die in Drittländern niedergelassen sind, welche kein angemessenes Level an Datenschutz bieten können,

haben die juristische Person, die in der Vereinbarung „Mitglied genannt wird“

 (der „Datenexporteur“)

und

 

Wizards of the Coast, LLC (15395 SE 30th Pl Suite 300 Bellevue, WA 98007)

(der „Datenimporteur“)

 

jeder davon eine „Partei“; zusammen die „Parteien“

 

ZUGESTIMMT, sich an folgende Vertragsklauseln zu halten (die Klauseln), um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um die Privatsphäre und die Grundrechte und -Freiheiten von Personen zu schützen, deren in Anhang 1 festgelegte persönliche Daten vom Datenexporteur und dem Datenimporteur übermittelt werden.

 

Klausel 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne der Klauseln:

(a)              sind „persönliche Daten“, „besonderen Datenkategorien“, „Controller“, „Verarbeiter“, „Datensubjekt“ und „Aufsichtsbehörden “ die gleiche Bedeutung wie in Richtlinie 95/46/EC des europäischen Parlaments und des Rats vom 24. Oktober 1995 zum Schutz von Personen im Hinblick auf die Verarbeitung von deren persönlichen Daten und den freien Datenverkehr.

(b)             bezieht sich „der Datenexporteur“ auf den Controller, welcher die persönlichen Daten übermittelt;

(c)              bezieht sich „der Datenimporteur“ auf den Verarbeiter, welcher sich bereiterklärt, vom Datenimporteur persönliche Daten zu erhalten, welche nach der Übermittlung für diesen nach dessen Anweisungen und den Bedingungen der Klauseln verarbeitet werden und für den kein System eines Drittlandes gilt, welches angemessenen Schutz im Sinne von Artikel 25(1) der Richtlinie 95/46/EC sicherstellt;

(d)             bezieht sich „der Unterauftragsverarbeiter“ auf jeden vom Datenimporteur oder einem anderen Unterauftragsverarbeiter des Datenimporteurs angestellten Verarbeiter, der sich bereiterklärt, vom Datenimporteur persönliche Daten zu erhalten, welche nach der Übermittlung ausschließlich zu Verarbeitungszwecken für den Datenexporteur genutzt werden, und zwar gemäß dessen Anweisungen, den Bedingungen der Klauseln und den Bedingungen der schriftlich aufgesetzten Untervertrags;

(e)             bezieht sich „das gültige Datenschutzgesetz“ auf die Gesetzgebung, welche die Grundrechte und -Freiheiten von Personen und insbesondere deren Recht auf Privatsphäre schützen, im Hinblick auf persönliche Daten, die für einen Datencontroller im Mitgliedsstaat gültig sind, in welchem der Datenexporteur niedergelassen ist.

(f)              bezieht sich „technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen“ auf solche Maßnahmen, die persönliche Daten vor versehentliche oder gesetzeswidrige Zerstörung, Verlust, Änderung, unerlaubte Veröffentlichung oder unerlaubten Zugriff, insbesondere dort, wo die Verarbeitung eine Übermittlung von Daten über ein Netzwerk beinhalten, und vor allen anderen gesetzeswidrigen Arten von Verarbeitung schützen sollen.

Klausel 2

Details der Übermittlung

Die Details der Übermittlung und insbesondere die besonderen Kategorien persönlicher Daten werden, wo zutreffend, in Anhang 1 festgelegt, der einen wesentlichen Bestandteil der Paragraphen darstellt.

Klausel 3

Begünstigungsklausel Dritter

1.                Das Datensubjekt kann als Drittbegünstigter gegen den Datenexporteur diese Klausel geltend machen, Klausel 4(b) bis (i), Klausel 5(a) bis (e) und (g) bis (j), Klausel 6(1) und (2), Klausel 7, Klausel 8(2) und Klauseln 9 bis 12.

2.                Das Datensubjekt kann gegen den Datenimporteur diese Klausel geltend machen, Klausel 5(a) bis (e) und (g), Klausel 6, Klausel 7, Klausel 8(2) und Klauseln 9 bis 12, und zwar in Fällen, in denen der Datenexporteur faktisch verschwunden ist oder gesetzlich nicht mehr existiert, es sei denn, eine juristische Nachfolgeperson hat per Vertrag oder Gesetz alle rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs übernommen, was dazu führt, dass sie die Rechte und Verpflichtungen des Datenexporteurs übernimmt und das Datensubjekt die Klauseln gegen eine solche juristische Person geltend machen kann.

3.                Das Datensubjekt kann gegen den Unterauftragsverarbeiter diese Klausel geltend machen, Klausel 5(a) bis (e) und (g), Klausel 6, Klausel 7, Klausel 8(2) und Klauseln 9 bis 12, und zwar in Fällen, in denen sowohl der Datenexporteur als auch der Datenimporteur faktisch verschwunden sind, gesetzlich nicht mehr existieren oder insolvent geworden sind, es sei denn, eine juristische Nachfolgeperson hat per Vertrag oder Gesetz alle rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs übernommen, was dazu führt, dass sie die Rechte und Verpflichtungen des Datenexporteurs übernimmt und das Datensubjekt die Klauseln gegen eine solche juristische Person geltend machen kann. Eine solche Haftpflicht des Unterauftragsverarbeiters gegenüber Dritten ist unter den Klauseln auf seine eigenen Verarbeitungstätigkeiten beschränkt.

4.                Die Parteien erheben keinen Einspruch, dass ein Datensubjekt von einer Vereinigung oder einer anderen Körperschaft vertreten wird, wenn das Datensubjekt dies ausdrücklich wünscht und dies nicht gegen nationales Gesetz verstößt.

Klausel 4

Verpflichtungen des Datenexporteurs

Der Datenexporteur stimmt zu und garantiert:

(a)             dass die Verarbeitung der persönlichen Daten, inklusive der Übermittlung selbst in Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des gültigen Datenschutzgesetzes ausgeführt wird (und gegebenenfalls den entsprechenden Behörden des Mitgliedsstaats übermittelt, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist) und nicht gegen die entsprechenden Bestimmungen dieses Staates verstößt;

(b)             dass er den Datenimporteur beauftragt hat und für die Dauer der Verarbeitungsdienstleitungen der persönlichen Daten beauftragt, die persönlichen Daten nur für den Datenexporteur und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz und den Klauseln zu übermitteln.

(c)              dass der Datenimporteur ausreichende Garantien für die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen erbringt, welche in Anhang 2 dieses Vertrages genauer erläutert sind;

(d)             dass die Sicherheitsmaßnahmen nach Prüfung der Anforderungen des geltenden Datenschutzgesetzes geeignet sind, um persönliche Daten gegen versehentliche oder gesetzeswidrige Zerstörung, Verlust, Änderung, unerlaubte Veröffentlichung oder unerlaubten Zugriff, insbesondere dort, wo die Verarbeitung eine Übermittlung von Daten über ein Netzwerk beinhalten, und vor allen anderen gesetzeswidrigen Arten von Verarbeitung zu schützen, und dass diese Maßnahmen ein Level an Sicherheit gewährleisten, welches den durch die Verarbeitung und die Art der zu schützenden Daten auftretenden Risiken angemessen ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Technologie und den Kosten der Umsetzung;

(e)              dass er eine Erfüllung der Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet;

(f)              dass das Datensubjekt vor der Übermittlung oder sobald wie möglich nach der Übermittlung informiert wurde oder wird, sofern die Übermittlung besondere Datenkategorien einschließt, dass seine Daten in ein Drittland übermittelt werden könnte, welches gemäß der Richtlinie 95/46/EC keinen ausreichenden Schutz bietet;

(g)             dass er alle für Klausel 5(b) und Klausel 8(3) relevanten, vom Datenimporteur oder jedwedem Unterauftragsverarbeiter erhaltenen Mitteilungen an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden weiterleitet, falls der Datenexporteur beschließt, die Übermittlung fortzusetzen oder die Aussetzung aufzuheben;

(h)             dass er den Datensubjekten auf Anforderung eine Kopie der Klauseln mit Ausnahme von Anhang 2 zur Verfügung stellt, sowie eine Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen und eine Kopie aller unterauftragsverarbeitenden Dienstleister, welche gemäß den Klauseln angefertigt werden muss, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten kommerzielle Informationen, in welchem Falle solche kommerziellen Informationen entfernt werden dürfen;

(i)               dass im Falle einer Unterauftragsverarbeitung die Verarbeitungstätigkeit gemäß Klausel 11 durchgeführt wird, und zwar durch einen Unterauftragsverarbeiter, der gemäß den Klauseln mindestens denselben Schutz der persönlichen Daten und der Rechte des Datensubjekts bietet wie der Datenimporteur; und

(j)              dass er die Erfüllung der Klauseln 4(1) bis (i) gewährleistet.

Klausel 5

Verpflichtungen des Datenimporteurs[1]

Der Datenimporteur stimmt zu und garantiert:

(A)             dass er die persönlichen Daten nur im Auftrag des Datenexporteurs und in Übereinstimmung mit dessen Anweisungen und den vorliegenden Klauseln verarbeitet; dass er sich, falls er dies aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten kann, bereit erklärt, den Datenexporteur unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, der unter diesen Umständen berechtigt ist, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;

b)               dass er seines Wissens keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Befolgung der Anweisungen des Datenexporteurs und die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten auswirkt, die die Klauseln bieten sollen, dem Datenexporteur mitteilen wird, sobald er von einer solchen Änderung Kenntnis erhält; unter diesen Umständen ist der Datenexporteur berechtigt, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten;

(c)              dass er die in Anhang 2 aufgeführten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, bevor er die übermittelten persönlichen Daten verarbeitet;

(d)             dass er den Datenexporteur unverzüglich aufmerksam macht auf:

(i)        jede gesetzlich verpflichtende Anfrage auf Veröffentlichung der persönlichen Daten durch eine Vollzugsbehörde, es sei denn dies ist anderweitig unerlaubt, etwa durch ein Verbot unter dem Strafrecht, um die Vertraulichkeit der Ermittlungen einer Vollzugsbehörde aufrechtzuerhalten;

(ii)       jeden versehentlichen oder unerlaubten Zugriff; und

(iii)      jede Anfrage, die direkt vom Datensubjekt stammt, ohne auf diese Anfrage zu antworten, es sei denn, er wurde anderweitig dazu berechtigt;

e)               dass er alle Anfragen des Datenexporteurs im Zusammenhang mit der Verarbeitung der übermittelten persönlichen Daten durch den Datenexporteur unverzüglich und ordnungsgemäß bearbeitet und die Ratschläge der Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung der übermittelten Daten befolgt;

f)                dass er auf Verlangen des Datenexporteurs seine für die Verarbeitung erforderlichen Datenverarbeitungseinrichtungen zur Kontrolle der unter die Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung stellt; die Prüfung kann vom Datenexporteur oder einer Kontrollstelle durchgeführt werden, die vom Datenexporteur, gegebenenfalls in Absprache mit der Aufsichtsbehörde, ausgewählt wird und deren Mitglieder unabhängig sind, über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;

g)               dass er den Datensubjekten auf Anforderung eine Kopie der Klauseln und eine Kopie aller unterauftragsverarbeitenden Dienstleister zur Verfügung stellt, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten kommerzielle Informationen, in welchem Falle solche kommerziellen Informationen entfernt werden dürfen, mit Ausnahme von Anhang 2, welche durch eine Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden kann, wenn das Datensubjekt vom Datenexporteur keine solche Kopie erhalten kann;

h)               dass er bei der Einstellung eines Unterauftragsverarbeiters den Datenexporteur zuvor informiert und seine vorherige schriftliche Einwilligung eingeholt hat;

(i)               dass die Verarbeitungsdienstleistungen vom Unterauftragsverarbeiter in Übereinstimmung mit Klausel 11 erfolgt;

(j)              dass er dem Datenexporteur unverzüglich eine Kopie jedes Vertrags mit einem Unterauftragsverarbeiter zukommen lässt, den er unter den Klauseln geschlossen hat.

Klausel 6

Haftung

1.                Die Parteien vereinbaren, dass jedes Datensubjekt, das durch eine Verletzung der in Klausel 3 oder Klausel 11 aufgeführten Verpflichtungen durch eine Partei oder den Unterauftragsverarbeiter Schaden erlitten hat, berechtigt ist, vom Datenexporteur Schadenersatz für den erlittenen Schaden zu erlangen.

2.                Falls ein Datensubjekt aufgrund eines Verstoßes des Unterauftragsverarbeiters gegen in den Klauseln 3 und 11 aufgeführte Pflichten nicht in der Lage sein sollte, gemäß Absatz 1 gegenüber dem Datenexporteur Ansprüche geltend zu machen, weil der Datenexporteur faktisch verschwunden ist, gesetzlich nicht mehr existiert oder insolvent geworden ist, stimmt der Unterauftragsverarbeiter zu, dass das Datensubjekt aufgrund der Klauseln gegenüber ihm statt dem Datenexporteur einen Anspruch geltend machen kann, es sei denn, eine juristische Nachfolgeperson hat per Vertrag oder Gesetz alle rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs übernommen, was dazu führt, dass das Datensubjekt sein Recht gegen eine solche juristische Person geltend machen kann.

Der Datenimporteur darf sich nicht auf eine Verletzung der Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter verlassen, um sich seiner eigenen Verantwortung zu entziehen.

3.                Falls ein Datensubjekt aufgrund eines Verstoßes des Unterauftragsverarbeiter gegen in den Klauseln 3 und 11 aufgeführte Pflichten nicht in der Lage sein sollte, gemäß Absatz 1 und 2 gegenüber dem Datenexporteur oder dem Datenimporteur Ansprüche geltend zu machen, weil sowohl der Datenexporteur als auch der Datenimporteur faktisch verschwunden sind, gesetzlich nicht mehr existieren oder insolvent geworden sind, stimmt der Unterauftragsverarbeiter zu, dass das Datensubjekt aufgrund der Klauseln gegenüber ihm statt gegenüber dem Datenexporteur einen Anspruch geltend machen kann, es sei denn, eine juristische Nachfolgeperson hat per Vertrag oder Gesetz alle rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs übernommen, was dazu führt, dass das Datensubjekt sein Recht gegen eine solche juristische Person geltend machen kann. Die Haftung des Unterauftragsverarbeiters ist unter den Klauseln auf dessen eigene Verarbeitungstätigkeiten beschränkt.

Klausel 7

Vermittlung und Gerichtsbarkeit

1.                Der Datenimporteur stimmt zu, dass für den Fall, dass ein Datensubjekt ihm gegenüber aufgrund der Vertragsklauseln Rechte als Drittbegünstigte und/oder Schadenersatzansprüche geltend macht, die Entscheidung des Datensubjekts zu akzeptieren:

(a)       den Streitfall durch eine Vermittlung durch eine unabhängige Person oder gegebenenfalls durch die
Aufsichtsbehörde beizulegen;

(b)      den Streitfall an die Gerichte des Mitgliedstaats weiterzuleiten, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.

2.                Die Parteien vereinbaren, dass die Entscheidung des Datensubjekts nicht seine substanziellen Rechte oder Verfahrensrechte beeinträchtigt, nach anderen Bestimmungen des nationalen oder internationalen Rechts Rechtsbehelf einzulegen.

Klausel 8

Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

1.                Der Datenexporteur stimmt zu, eine Kopie dieses Vertrags den Aufsichtsbehörden zu überlassen, wenn diese es verlangen oder wenn das gültige Datenschutzgesetz eine solche Übermittlung erfordert.

2.                Die Parteien vereinbaren, dass die Aufsichtsbehörde das Recht besitzt, den Datenimporteur und alle Unterauftragsverarbeiter einer Kontrolle zu unterziehen, und zwar im gleichen Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, unter denen die Aufsichtsbehörde unter dem geltenden Datenschutzrecht auch den Datenexporteur kontrollieren würde.

3.                Der Datenimporteur informiert den Datenexporteur unverzüglich über die Existenz von Rechtsvorschriften, die für ihn oder für jedwede Unterauftragsverarbeiter gelten und eine Kontrolle des Datenimporteurs oder Unterauftragsverarbeitern gemäß Absatz 2 verhindern würden. In einem solchen Fall ist der Datenexporteur berechtigt, die in Klausel 5 (b) vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

Klausel 9

Geltendes Recht

Die Paragraphen stehen unter dem Gesetz des Mitgliedsstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.

Klausel 10

Vertragsänderungen

Die Parteien dürfen den Vertrag nicht abändern oder die Paragraphen modifizieren. Dies hindert die Parteien nicht daran, geschäftsbezogene Paragraphen hinzuzufügen, solange sie keinen bestehenden Paragraphen widersprechen.

 

Klausel 11

Unterauftragsverarbeitung

1.                Der Datenimporteur darf für den Datenexporteur keinen Unterauftragsverarbeiter mit Verarbeitungstätigkeiten unter den Klauseln beauftragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Datenexporteurs einzuholen. Wenn der Datenimporteur mit Zustimmung des Datenexporteurs seine Pflichten unter den Klauseln an einen Unterauftragsverarbeiter weitergibt, kann dies nur mittels einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Unterauftragsverarbeiter geschehen, welche ihm die gleichen Pflichten auferlegt, die unter den Klauseln auch der Datenimporteur erfüllen müsste. Falls der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen unter einer solchen schriftlichen Vereinbarung nicht nachkommt, bleibt der Datenimporteur gegenüber dem Datenexporteur für die Ausführung der Verpflichtungen des Unterauftragsverarbeiter unter einer solchen Vereinbarung voll verantwortlich.

2.                Der vorherige schriftliche Vertrag zwischen dem Datenimporteur und dem Unterauftragsverarbeiter muss gemäß Klausel 3 auch eine Drittbegünstigtenklausel enthalten, für den Fall, dass das Datensubjekt nicht in der Lage ist, gemäß Absatz 1 in Klausel 6 einen Schadenersatzanspruch gegen den Datenexporteur oder den Datenimporteur geltend zu machen, da diese faktisch verschwunden sind, gesetzlich nicht mehr existieren oder insolvent geworden sind und keine juristische Nachfolgeperson per Vertrag oder Gesetz alle rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs übernommen hat. Eine solche Haftpflicht des Unterauftragsverarbeiters gegenüber Dritten ist unter den Klauseln auf seine eigenen Verarbeitungstätigkeiten beschränkt.

3.                Die Datenschutzbestimmungen für Unterauftragsverarbeiter gemäß Absatz 1 werden vom Recht des Mitgliedstaats bestimmt, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.

4.                Der Datenexporteur führt eine Liste der unter den Klauseln mit Unterauftragsverarbeitern geschlossenen Vereinbarungen, die vom Datenimporteur nach Klausel 5(j) übermittelt
wurden, welche mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden muss. Diese Liste wird der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Datenexporteurs zur Verfügung gestellt.

Klausel 12

Verpflichtungen nach Beendigung der Verarbeitung persönlicher Daten

1.                Die Parteien vereinbaren, dass bei Beendigung der Datenverarbeitungsdienstleistungen der Datenimporteur und der Unterauftragsverarbeiter auf Wunsch des Datenexporteurs alle übermittelten persönlichen Daten sowie deren Kopien entweder an den Datenexporteur zurückschicken oder alle persönlichen Daten zerstören und dies dem Datenexporteur bescheinigen muss, es sei denn, das Zurückschicken oder die Zerstörung sämtlicher oder Teile der übermittelten persönlichen Daten würde gegen Gesetze verstoßen, die für den Datenimporteur gelten.  In diesem Falle garantiert der Datenimporteur, dass die Vertraulichkeit der übermittelten persönlichen Daten gewährleistet ist und diese übermittelten persönlichen Daten nicht mehr aktiv verarbeitet.

2.                Der Datenimporteur und der Unterauftragsverarbeiter garantieren, dass sie auf Wunsch des Datenexporteurs und/oder der Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der in Absatz 1 genannten Maßnahmen ihre Datenverarbeitungseinrichtungen zur Verfügung stellen.

 

Anhang 1 der Standardvertragsklauseln

 

Datenexporteur

Der Datenexporteur ist die juristische Person, die als „Mitglied“ gilt.

 

Datenimporteur

Der Datenimporteur ist Wizards of the Coast LLC.

 

Datensubjekte

Zu den Datensubjekten zählen die Angestellten, Kunden, Endverbraucher und Spieler des Datenexporteurs.

Datenkategorien

Personenbezogene Daten, die durch die Dienstleitungen des Datenimporteurs verarbeitet werden, welche durch den Datenexporteur in Anspruch genommen werden. Der Datenexporteur legt die Arten von Daten fest, für welche die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

 

Verarbeitungstätigkeiten

Die übermittelten persönlichen Daten werden Verarbeitungstätigkeiten unterzogen, welche gemäß den WPN-Nutzungsbedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Datenimporteur erforderlich sind.

 

 

Anhang 2 der Standardvertragsklauseln

Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die vom Datenimporteur gemäß den Paragraphen 4(d) und 5 (c) (oder den beigefügten Dokumenten/Vorschriften) durchgeführt werden.

A. Der Datenimporteur ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten gegen versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Änderung, unerlaubte Veröffentlichung oder unerlaubten Zugriff oder gesetzeswidrige Zerstörung, darunter die Richtlinien und Prozeduren und internen Kontrollen, die in Anhang 2 festgelegt werden.

 

B. Im Genaueren umfassen die technischen und organisatorische Maßnahmen des Datenimporteurs:

 

Zugriffskontrolle für Verarbeitungsbereiche

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass Unberechtigte Zugang zu Datenverarbeitungseinrichtungen erhalten (dazu zählen Telefone, Datenbanken und Anwendungsserver und zugehörige Hardware), in denen die persönlichen Daten verarbeitet oder genutzt werden, einschließlich:

  • Einrichtung von Sicherheitsbereichen und physischen Kontrollen;
  • Schutz und Beschränkung von Zugangswegen;
  • Einrichtung von Zugriffsberechtigungen für Angestellte und Dritte;
  • Zugang zum Datencenter, in dem persönliche Daten gehostet sind, wird protokolliert und zurückverfolgt; und
  • das Datencenter, in dem persönliche Daten gehostet sind, ist mit einem Sicherheitsalarmsystem sowie anderen geeigneten Sicherheitsmaßnahmen versehen.

 

Zugriffskontrolle für Datenverarbeitungssysteme

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme, in denen persönliche Daten verarbeitet werden, von Unberechtigten genutzt werden, einschließlich:

  • Die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien, die dem Industriestandard entsprechen;
  • automatische zeitweise Sperrung von Benutzerstationen bei Nichtnutzung, wobei zur Entsperrung Identifizierung und Passwort notwendig sind;
  • automatische zeitweise Sperrung von Benutzer-IDs, falls ein Passwort mehrmals falsch eingegeben wurde, sowie Ereignisprotokolle und Überwachung von Einbruchsversuchen (Alarme); und
  • Zugriff auf Dateninhalte werden protokolliert, überwacht und zurückverfolgt.

 

Zugriffskontrolle für spezifische Bereiche des Datenverarbeitungssystems

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Personen, welche berechtigt sind, die Datenverarbeitungssysteme zu nutzen, in denen persönliche Daten verarbeitet und genutzt werden, nur Zugriff auf Daten innerhalb ihres Bereichs und in dem Ausmaß ihrer jeweiligen Zugriffsberechtigung (Autorisierung) besitzen und dass persönliche Daten nicht ohne Autorisierung gelesen, kopiert oder modifiziert werden können. Dies wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt, darunter:

  • Richtlinien und Trainings für Angestellte im Hinblick auf die Zugangsrechte jedes Angestellten auf die persönlichen Daten;
  • Zuweisung persönlicher Benutzerstationen und/oder Benutzer und Charakteristika zur Identifizierung spezifischer Funktionen;
  • Überwachungspotenzial in Bezug auf Personen, welche persönliche Daten löschen, hinzufügen oder modifizieren;
  • Freigabe von Daten nur an berechtigte Personen, einschließlich Zuweisung differenzierter Zugriffsrechte und -rollen;
  • Nutzung von Verschlüsselungstechnologien, die dem Industriestandard entsprechen; und
  • Kontrolle von Dateien, kontrollierte und dokumentierte Vernichtung von Daten.

 

Verfügbarkeitskontrolle

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass persönliche Daten gegen versehentliche Zerstörung oder Verlust geschützt sind, einschließlich:

  • Redundanz von Infrastruktur; und
  • Datensicherungen werden an einem separaten Ort aufbewahrt und können im Falle eines Versagens des primären Systems wiederhergestellt werden.

 

Übermittlungskontrolle

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass die persönlichen Daten bei der Übermittlung oder während des Transports der Datenmedien von Unberechtigten gelesen, kopiert, verändert oder zerstört werden. Dies wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt, darunter:

  • Einsatz von Firewalls, VPN und Verschlüsselungstechnologien, die dem Industriestandard entsprechen, um die Gateways und Pipelines zu schützen, durch die die Daten übermittelt werden;
  • Nutzeralarme bei unvollständiger Übermittlung von Daten (End-to-End-Prüfung); und
  • Datenübermittlungen werden protokolliert, überwacht und zurückverfolgt.

 

Eingabekontrolle

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen zur Eingabekontrolle, einschließlich:

  • eine Berechtigungsrichtlinie für die Eingabe, Anzeige, Änderung und Löschung von Daten;
  • Authentifizierung des berechtigten Personals;
  • Schutzmaßnahmen für die Dateneingabe in den Speicher sowie für Anzeige, Änderung und Löschung gespeicherter Daten;
  • Nutzung einzigartiger Anmeldedaten oder Codes (Passwörter) zur Authentifizierung und/oder zweistufige Autorisierung;
  • Sicherstellung, dass der Zugang zu Datenverarbeitungseinrichtungen (die Räumlichkeiten, in denen die Computer-Hardware und zugehörige Hardware) stets verschlossen ist;
  • automatische Abmeldung von Benutzer-IDs, die lange Zeit nicht genutzt worden sind;
  • Einrichtung von Nachweisen über die Eingabeautorisierung in der Organisation des Datenimporteurs; und
  • elektronische Aufzeichnung von Eingaben.

 

Trennung der Verarbeitung für unterschiedliche Zwecke

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die zu unterschiedlichen Zwecken gesammelten Daten getrennt verarbeitet werden können, einschließlich:

  • Der Zugriff auf Daten wird durch Sicherheitsvorkehrungen der Anwendung für die passenden Nutzer getrennt;
  • Module innerhalb der Datenbank des Datenimporteurs trennen, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden, etwa nach Funktionalität und Funktion;
  • Auf Ebene der Datenbanken werden die Daten in verschiedenen normalisierten Tabellen gespeichert, welche nach Modul, nach Controller oder Funktion sortiert werden, die sie erfüllen; und
  • Schnittstellen, Batch-Prozesse und Berichte sind für spezifische Zwecke und Funktionen ausgelegt, so dass Daten, die zu bestimmten Zwecken gesammelt wurden, getrennt verarbeitet werden.

 

Dokumentation

 

Der Datenimporteur behält für den Fall einer Kontrolle und zum Erhalt von Nachweisen Unterlagen über technische und organisatorische Maßnahmen. Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Angestellten, Vertreter und Unterauftragsverarbeiter über die in Anhang 2 festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden und diese einhalten.

 

Überwachung

 

Der Datenimporteur ergreift angemessene Maßnahmen, um die Zugriffsbeschränkungen der Systemadministratoren des Datenimporteurs zu überwachen und um sicherzustellen, dass diese entsprechend ihrer Anweisungen vorgehen. Dies wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt, darunter:

  • persönliche Einstellung von Systemadministratoren;
  • Ergreifen von Maßnahmen, um Zugriffe auf Infrastruktur durch Systemadministratoren zu protokollieren und diese abzusichern;
  • Kontrollen der Aktivitäten von Systemadministratoren, um die Einhaltung zugewiesener Aufgaben und geltender Gesetze festzustellen; und
  • Aufrechterhalten einer aktuellen Liste mit Informationen zur Identifikation (z.B. vollständiger Name, Funktion oder Organisationsbereich) und zugewiesene Aufgaben von Systemadministratoren.

 

 

[1]              Die für den Datenimporteur geltenden zwingenden
Anforderungen, die nicht weitergehen, als es in einer demokratischen Gesellschaft unter Zugrundelegung der in Artikel 13(1) der Richtlinie 95/46/EG aufgeführten Interessen erforderlich ist, das heißt, wenn die Anforderungen notwendig sind für die Sicherheit des Staates, die Landesverteidigung, die öffentliche Sicherheit, die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen oder den Schutz des Datensubjekts oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen, stehen nicht in Widerspruch zu den Standardvertragsklauseln. Einige Beispiele solcher zwingender Voraussetzungen, die nicht weitergehen, als es in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist, sind unter anderem: international anerkannte Sanktionen, steuerrechtliche Anzeigepflichten oder Anzeigepflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche.

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